DOMUS Immobilienhandels- und Finanzierung GmbH & Co. KG:
Ihre Pflichten als Auftragnehmer: Für die mangelfreie Ausführung von Bauleistungen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Seine Rechte, insbesondere seine Pflichten umfassen die Leistungspflicht zur vertragsgemäßen und qualitätsgerechten Bauausführung nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, die Eigenverantwortung der Bauausführung gemäß Vertrag unter Nutzung der eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten für den eingegangenen eigenen Leistungsbereich, die Leitung der Bauausführung durch einen verantwortlichen sowie die Organisation der Zusammenarbeit der eingesetzten eigenen Beschäftigten, der Baumaschinen und Geräte, der Stoffe und Nachunternehmer einschließlich Sicherung der Ordnung auf der Baustelle sowie des Unfallschutzes. Hinsichtlich der zu sichernden Ordnung auf der Baustelle ist inhaltlich nach den Pflichten des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1, Nr. 1 VOB/B – wie dort beschrieben – sowie nach § 4 Abs. 2, Nr. 1 VOB/B zu unterscheiden. Im letzteren Fall ist durch den Auftragnehmer zu sichern, dass auf der Baustelle für seine Bauausführung alle notwendigen Gesetze, Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Zur Ordnung auf der Baustelle gibt es jedoch im BGB keine Regelungen. Der Auftragnehmer ist für die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte, Baumaschinen und Geräte sowie Baustoffe verantwortlich. Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind von ihm für seine Beschäftigten einzuhalten. Das beginnt beispielsweise mit den gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2009 über die eingeführte „Sofortmeldepflicht“ sowie der „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“ für die gewerblichen Arbeitnehmer auf der Baustelle. Der Arbeitgeber hat jeden Arbeitnehmer gemäß § 2a Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) nachweislich und schriftlich auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht hinzuweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Leistungen aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsgesetz vorzulegen. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen von Arbeitgebern sind mit Bußgeld belegt.
gez. 01.01.2016 / die Geschäftsleitung
DOMUS Leistungsumfang
Jede Immobilieninvestition fängt bei der Idee an, DOMUS berät sie bei den Grundlagen
Lage, Lage, Lage. Das Maß aller Dinge DOMUS unterstützt bei der Bewertung.
Öffentliche Genehmigungen sind ein verpflichtendes muss. DOMUS begleitet sie dabei.
DOMUS gewähleistet die beabsichtigte Bauausführung
DOMUS sichert während der Fertigungsphase die Prü-fungsabschnitte.
DOMUS begleitet die Auftrag-geberin bist zur Übergabe und schliesst das Projekt ab. gez DOMUS